Antrag: U-Ausschuss WIG
Der Gemeinderat der Stadt Wörgl möge beschließen, gemäß §24 Abs. 1 lit.b TGO für die Nachprüfung aller Bauvorhaben mit Auftraggeber „Wörgler Infrastruktur GmbH“ und der Tätigkeit der verantwortlichen Vertreter der Stadtgemeinde Wörgl in dieser Gesellschaft einen nicht ständigen Ausschuss einzusetzen. … Weiterlesen