Der Gemeinderat der Stadt Wörgl möge beschließen,
dass aufgrund der 33. StVO-Novelle, die seit 1. Oktober 2022 gültig ist, dem Radverkehr an Wörgler ampelgeregelten Kreuzungen durch Anbringen eines Zusatzschildes mit einem grünen Pfeil und Radsymbol folgendes zu ermöglichen:
- Rechtsabbiegen bei Rot
- An T-Kreuzungen wie z. B. der Speckbacher Straße zusätzlich eine analoge Regelung fürs Geradeausfahren.
BEGRÜNDUNG
Die StVO stammt in vielen Bereichen noch aus den 1960er-Jahren und bevorteilt den Autoverkehr gegenüber Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Diese kleine Änderung im Rahmen der 33. StVO-Novelle bringt eine zeitgemäße Verbesserung für den Radverkehr, mit der wir einen jahrelangen Rückstand zu anderen europäischen Staaten aufholen, in denen diese Praktik schon lange im Sinne der Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität umgesetzt wird.
Wörgler Grüne | Dipl.-Hdl. Iris Kahn und Mag. Özlem Harmanci